Samstag, 23. November 2019

Grünes Licht für den Synodalen Weg und „Bausteine für den Synodalen Weg im Reißverschlussverfahren“ aufgrund des Paradigmenwechsels in der Neubewertung von Homosexualität
Gut einen Monat nach Beendigung der Amazonassynode nehmen auch in Deutschland die Vorbereitungen des Synodalen Weges weiter Kontur an: Nachdem die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 25. September 2019 und der Hauptausschuss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) am 18. Oktober 2019 die Satzung des Synodalen Weges bereits angenommen hatten, beschließt nun auch die vom 22. bis 23 November 2019 zusammengekommene Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken den Synodalen Weg gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz zu gehen.



Im Zentrum der Beratungen der Vollversammlung stehen diesbezüglich die Benennung der Delegierten für den Synodalen Weg und die Verabschiedung einer Erklärung unter dem Titel „Segen schenken – Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare“. Als einen „Baustein für den synodalen Weg im Reißverschlussverfahren“ bezeichnet Birgit Mock als Sprecherin des ZdK für familienpolitische Grundfragen die Erklärung und den zugehörigen Grundlagentext mit einigen best practice-Beispielen, an dem Vertreter*innen aus der theologischen Wissenschaft, kirchlichen Arbeitsstellen, katholischen Verbänden und Dachorganisationen, Initiativen, den Diözesanräten und der Seelsorgearbeit mitgewirkt haben. Die Erklärung wirbt für eine differenzierte Sicht auf Partnerschaft und Sexualität und einen wertschätzenden Blick auf die "Vielfalt von Segenswünschen", wie Dr. Martina Kreidler-Kos als Mitglied der Arbeitsgruppe in ihrem einführenden Impulsvortrag hervorhebt.

"Es soll nicht zuerst auf vermeintliche Defizite von Paaren geschaut werden, sondern auf die Liebe, die Paare miteinander leben, und die Gottessehnsucht, die sich in ihrem Wunsch nach einem kirchlich vermittelten Segen ausdrückt. Eine pauschale Abwertung von Partnerschaften, die keine sakramentale Ehe eingehen können, hält das ZdK für nicht tragbar und sieht hier einen dringenden pastoralen Handlungsbedarf. Entsprechend fordert es eine offizielle Entwicklung der liturgischen Praxis in der katholischen Kirche." (ZDK vom 23.11.2019)

Ein Paradigmenwechsel in der Neubewertung von Homosexualität

Zugrunde liegt dieser Forderung ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel in der Neubewertung von Homosexualität, auf den Prof. Benedikt Kranemann in seinem Statement am im Rahmen der Vollversammlung hinweist: 
"Wir beobachten seitens der Liturgiewissenschaft – und ich denke, das bewegt ja auch die Pastoral sehr stark –, dass wir […]  – in den letzten Jahrzehnten hat das eine besondere Dynamik bekommen – es zunehmend mit Lebenssituationen zu tun haben, in denen Menschen um Segen bitten, aber wir mit tradierten Formen des Gottesdienstes und der entsprechenden Theologie diese Felder, diese Lebenssituationen nicht abdecken können.“ (ZDK Live-Stream vom 23.11.2019; eigene Übertragung)
"Wir erleben hier in der Theologie […] in den letzten Jahren einen wirklichen Paradigmenwechsel – und der Begriff passt hier wirklich –, ein Paradigmenwechsel, was die Einschätzung von Homosexualität angeht. Ein Paradigmenwechsel, den Sie beobachten können in der Exegese des Alten und Neuen Testament, den sie beobachten können sehr stark in der Moraltheologie, in der systematischen Theologe und – ich muss leider sagen – erst in letzter Zeit auch in der Liturgiewissenschaft“. (Ebd.)

Die Bedeutung des Paradigmenwechsels für Segnungsfeiern

"Die Theologie des Segens, wie sie durch das Benediktionale als […] amtliches, liturgisches Buch formuliert ist, geht von einer grundsätzlichen Segensbedürftigkeit des Menschen aus und interpretiert diese als Verlangen […] ‚nach Heil, Schutz und Erfüllung für das eigene Leben‘. Wo Menschen nach Segen verlangen, um sich die Zuwendung Gottes zusprechen zu lassen oder sich ihrer zu versichern, kann dieses nicht verweigert werden. […] Die Kirche lässt sich hier in Dienst nehmen. Segen bedeutet Dank und Lobpreis, Deutung des Lebens aus dem Glauben und Bitte um neue Lebenschancen; und bedeutet auch Verbindung des Lebens eines Paares zur Heilsgeschichte Gottes.“ (Ebd.)
Die Segensfeier als Vollform der Liturgie
 
"Die Kirche hat jeweils auf Veränderungen von Lebensverhältnissen, von Partnerschaftskonstellationen reagiert. Liturgiegeschichte ist hier nicht stehengeblieben, sondern bleibt dynamisch. Solche Segensfeiern […] müssen als Liturgie der Kirche in einer entsprechenden theologisch-ästhetischen Feiergestalt begangen werden. […] Diese Feiern sind Ausdruck, Performanz eines veränderten kirchlichen Umgangs mit unterschiedlichen Partnerschaftskonstellationen - hier eben mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften […] Es muss […] eine Liturgie in Vollform sein […], keine Liturgie, die gleichsam im Privaten stattfinden und stattfinden muss, also diese ‚Sakristei-Verhältnisse‘, keine Liturgie, die auf Wesentliches wie einen Segen verzichtet, keine Liturgie die ohne kirchliche Leitung stattfindet usw. usf. Die Lebenssituation, der symbolisch-zeichenhaft der Segen zugesprochen wird, muss gottesdienstlich, rituell ernstgenommen werden." (Ebd.)


Der angemessene Ritus für die Segnung einer Partnerschaft

"Eine Liturgie für ein gleichgeschlechtliches Paar wird sich möglicherweise anderer Zeichen bedienen können als diejenige wie für ein heterosexuelles Paar. […] Es kann aber nicht darum gehen durch eine Herabstufung der Feierlichkeit solcher Feiern oder den Verzicht auf einzelne Elemente – da ist immer die Diskussion: Umgang mit dem Ring oder den Ringen – einen Unterschied zur sakramentalen Ehe zu markieren. […] Es geht um den angemessenen Ritus für die Segnung einer Partnerschaft." (Ebd.)


Die besondere Bedeutung des Segensgebets

"Zu einer solchen Segensfeier gehört ein entsprechendes Segensgebet. […] Es muss ein anamnetisch-epikletisches Gebet sein. Es muss ein Gebet sein, das die Heilsgeschichte erinnert, als gegenwärtig-relevant erinnert und das Paar in diesen Kontext der Heilgeschichte hinstellt. Und es muss ein Segengebet sein - das wäre das Stichwort Epiklese –,  das um die Gabe des Geistes Gottes in dieser Situation betet. Das Paar hat teil an der Heilgeschichte Gottes. […] Solche Gebete brauchen deshalb die gerade beschriebene diese Doppelstruktur. Sie tragen – liturgiewissenschaftlich betrachtet – den Charakter eines 'zentralen Gebetes'. Und dieses 'zentrale Gebet' gibt über die Bedeutung für die Kirche wie für das Paar Auskunft. Die kirchliche Akzeptanz solcher Feiern mehr noch der Menschen, die diese begehen muss sich in der Öffentlichkeit der Feier und einer wie auch immer legitimierten kirchlichen Leitung ausdrücken. Diese Feiern haben kirchliche Relevanz und theologisch betrachtet haben sie auch ekklesiologische Relevanz." (Ebd.)

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken tritt mit der heutigen Erklärung für die kirchenamtliche Zulassung von Segensfeiern für homosexuelle Menschen ein. Für Benedikt Kranemann wäre bei einer kirchenamtlichen Zulassung notwendig auch „eine Entschuldigung bei den Paaren geboten, deren Leben durch kirchliche Verweigerung solchen Segens beschädigt worden ist.“  (Ebd.)



Bausteine für den Synodalen Weg im Reißverschlussverfahren

Die Erklärung zur Neubewertung von Homosexualität und die sich eröffnenden Möglichkeit von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind  – wiederholt mit den bereits zitierten Worten gesagt – „Bausteine für das Reißverschlussverfahren auf dem Synodalen Weg“. Mit den anderen Bausteinen, die allein das neu benannte Forum 3 des Synodalen Weges „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ bereithält, und den vielen anderen der drei weiteren Foren stehen eine große Anzahl zentraler Themen auf der Agenda des Synodalen Weges.
Und der Baustein ‚Segensfeiern‘ gehört sicher auch zu den Anliegen, zu denen zehn Generalvikare in einem gemeinsamen Brief vom 5. November 2019 an die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken „grundlegende Reformen“ in der Kirche im Zuge des Synodalen Weg gefordert haben:
"In einer Welt, die immer mehr zusammenwächst und gleichzeitig von wachsender Vielfalt und Freiheit bestimmt ist, wünschen wir uns eine Kirche, in der Pluralität und Diversität gewünscht und erlaubt sind." (katholisch.de vom 5.11.2019)
Birgit Mock unterstreicht in ihrem Statement bei der Vorstellung der ZDK-Erklärung zu den Segensfeiern diesen Wunsch nach Diversität, indem sie den Moraltheologen Stefan Görtz zitiert: „Mit Diversität innerhalb und zwischen den Ortskirchen ist zu rechnen. Das ist ein Preis der christlichen Freiheit.“ Und sie ergänzt, dass dies zugleich „eine Chance für die Ungleichzeitigkeiten in unserer Weltkirche" sei.