Samstag, 8. April 2017

Ein Jahr Amoris laetitia! - Was bleibt, was noch kommt und wie Amoris laetitia die Kirche bereits jetzt verändert hat!

(Bild: © Mazur/catholicnews.org.uk)
„Man wird ‚Amoris laetitia‘ nur verstehen, wenn man den Paradigmenwechsel nachvollzieht, den dieses Schreiben unternimmt“, schreibt Kardinal Walter Kasper über das auch ein Jahr nach seiner Veröffentlichung am 8.4.2016 immer noch heftig diskutierte Lehrschreiben von Papst Franziskus. Auf den Tag genau ein Jahr danach ist das Dokument immer noch ganz obenauf in  der Agenda der Kirche – leider allerdings mit einer medialen Schieflage entweder in Hinblick auf die Diskussion um den Umgang mit wiederverheiratet Geschiedenen, im Spontanreflex der Intensivierung der Ehepastoral – so wichtig diese Themen für sich genommen auch sind – oder hinsichtlich der Bedeutung des naturrechtlichen Typus ethischer Urteilsbildung (wie sie von vier Kardinälen in sogenannten ‚Dubia‘ reklamiert wird).
Bei der Aktualisierung des Themenregisters der Printversion des Synodentagebuches (das in der Spalte rechts zum Download hinterlegt ist und auch für die Internetrecherche in diesem Blog helfen kann) sprangen mir die roten Linien der theologischen Entwicklungen und über die hinzugekommen Stichwörter und deren Verweisstellen der vergangenen drei Jahre noch einmal deutlicher in die Augen. Im Blick auf diese nunmehr mehrfach überarbeitete Konkordanz der zentralen Themen möchte ich die Fragen „Was bleibt von Amoris laetitia, was kommt noch und wie Amoris laetitia die Kirche bereits verändert hat?‘ in sechs Schritten auf den Punkt zu bringen versuchen:


'Wahrnehmen' - oder die 'Symphonie der Verschiedenheit'
(Stichwörter aus dem Themenregister/ der Konkordanz)
Wörter, die das ‚Wahrnehmen von Lebenswirklichkeit‘ in den verschiedensten Bedeutungen zum Ausdruck bringen, gehörten zum Ausgangpunkt des synodalen Weges der vergangenen drei Jahre. Zwei weltweite Befragungen vor den Familiensynoden der Jahre 2014 und 2015 richteten den Blick auf die Lebenswelt der Menschen „in der modernen Welt“ im Kontext von Ehe und Familie. Mithilfe eines realistischen Frageansatzes sollte vermieden werden, dass die Antworten nur von der kirchlichen Lehre und deren Schlussfolgerungen ausgehen (s. Beitrag vom 19.12.2015). Zu Tage gefördert haben sie eine kulturelle Vielfalt, eine ‚Symphonie der Verschiedenheit‘, die am Ende der Familiensynode des Jahres 2015 zur Beschreibung der Katholischen Kirche als „Diversität und Einheit in der Synodalität“ führte. Schon früh zeichnete sich in der Wertschätzung der Verschiedenheit der Kulturen für den weiteren Verlauf der synodalen Beratungen ab: „der Weg [der Einbezug der verschiedenen Kulturen] ist das Ziel; das Problem die Lösung“ (s. etwa die Beiträge vom 19. Mai 2015 und 8.2.2016).

'Stufenweises Wachstum' - oder das 'Prinzip der Gradualität'
(Stichwörter aus dem Themenregister/ der Konkordanz)
Früh war ebenfalls bereits in der ersten Beratungswoche der Familiensynode 2014 der Begriff der 'Gradualität' bedeutsam geworden, in der der Mensch in einem „dynamischen Prozess von Stufe zu Stufe“ (vgl. AL 122, 295) sein Leben entfalten kann – bis hin zu der „besonderen“ (AL 125; 207) oder sogar „größten Freundschaft“ (AL 123) der Ehe. Ohne das Ideal von Ehe und Familie zu relativieren oder tiefer zu hängen, prägt das Plädoyer für die Durchlässigkeit menschlichen Lebens auf allen seinen Entfaltungs- und Vervollkommnungsstufen für die göttliche Liebe die revolutionäre, alle blickverengende Erstarrung aufbrechende Perspektive des nachsynodalen Schreibens „Amoris laetitia“. Sie führt dazu, dass jüngst etwa der Passauer Bischof Stefan Oster die Segnung von nicht verheirateten Paaren vorschlug – ein Gedanke der vormals – befangen in einem naturrechtlichen Denkhorizont – undenkbar bzw. unsagbar gewesen wäre.

Der 'liebevolle Blick' - oder der ' Strom der Barmherzigkeit'
(Stichwörter aus dem Themenregister/ der Konkordanz)
Mit der Ausrufung des Jubiläumsjahres der Barmherzigkeit (vgl. Beitrag vom 19.5.2015) hob Papst Franziskus in neuer Weise das christliche Grundmotiv der barmherzigen Liebe hervor, das auch der leitende Grundgedanke zum Verständnis des gesamten synodalen Weges sowie des nachsynodalen Schreibens Amoris laetitia ist. Die Barmherzigkeit – allen Menschen gegenüber bis zu den „existenziellen Peripherien“  (AL 312) – meint für Papst Franziskus aber nicht ein moralisches Sollen, sondern führt in eine positive Beschämung hinein, selbst zärtlich geliebt zu sein und darin auch selbst mitgerissen zu werden in einem wahren ‚Fluss der Barmherzigkeit‘ (Instrumentum laboris 106, MV 25). Die persönliche Widerfahrnis der Liebe ermöglicht auf neue Weise den ‚liebevollen Blick‘ auf Welt und Schöpfung ebenso wie für die liebevolle Zuwendung und Wertschätzung zu jedem einzelnen Menschen, für die Liebe, die niemanden und nichts ausschließt. „Wie sehr braucht doch die Welt von heute Zärtlichkeit!“ (Vgl. Beitrag vom 1.9.2015)

'Begleiten – Unterscheiden – Einbeziehen' - oder die 'Kunst der Begleitung'
(Stichwörter aus dem Themenregister/ der Konkordanz)
Die ‚Kunst der Begleitung‘ (EG 169) ist seit dem Lehrschreiben Evangelii gaudium ein zentrales Thema des Pontifikates von Papst Franziskus. Im Rahmen des synodalen Prozesses wurde diese Kunst, die Sandalen von den Füßen zu streifen vor dem Heiligen Boden des Nächsten (vgl. Ebd.) und der liebevollen Begleitung in verschiedenen didaktischen Dreischritten kurzgefasst: „Hören – Maß nehmen – Deuten/ Unterscheiden“ oder etwa „Annahme – Begleitung – Unterscheidung – Einbeziehung“. Es ist dies die von Franziskus als ‚Pädagogik der Gnade‘ (AL 279), als ‚Pädagogik der Liebe‘ (AL 211) oder als ‚Göttliche Pädagogik‘ (AL 78) bezeichnete Weise einer barmherzigen Liebe, in der niemand für immer verloren oder ausgeschlossen ist (MV 12; AL 308). Bezogen darauf wird die – bislang in der Logik naturrechtlichen Denkens undenkbare – sakramentale Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen in konkreten Einzelfällen möglich, wie es am 1.2.2017 von den deutschen Bischöfen rezipiert (und mittlerweile auch Äußerung des 'Authentischen Lehramtes' von Papst Franziskus bestätigt*) wurde. Zugleich wird im ethischen Diskurs der Paradigmenwechsel von einem vornehmlich naturgesetzlich ansetzenden Denken hin zu einer Öffnung für weitere Begründungsansätze ethischen Handelns – wie etwa der Tugend-, Beziehungs- oder Verantwortungsethik – und die Wertschätzung der Bedeutung der je persönlichen praktischen Vernunft des einzelnen Menschen vollzogen.

Im ‚Zustand permanenter Mission‘ – oder ‚Kirche im Aufbruch‘
(Stichwörter aus dem Themenregister/ der Konkordanz)
Papst Franziskus ist – wie wir heute wissen – im Konklave am 13. März 2013 zum Papst gewählt worden, nachdem er zuvor die Kardinäle in einer aufrüttelnden Analyse dafür sensibilisierte, dass ihm scheine, dass Christus in dem von Skandalen wie von einem verrechtlichten Denken geprägten ‚Haus der Kirche‘ heute „von innen klopft, damit wir ihn herauskommen lassen“. Was den zu wählenden Papst angeht, plädierte der heutige Papst für eine Person, die „aus der Betrachtung Jesu Christi und aus der Anbetung Jesu Christi der Kirche hilft, an die existenziellen Enden der Erde zu gehen, der ihr hilft, die fruchtbare Mutter zu sein, die aus der ‚süßen und tröstenden Freude der Verkündigung‘ lebt.“ (Vgl. Beitrag vom 19.9.2015) Papst Franziskus führt neu zu einer ‚Kirche im Aufbruch‘ (EG 20), eines Volkes Gottes im ‚Zustand permanenter Mission‘ – mit einer Freude an der Verkündigung der frohen Botschaft der zärtlichen Liebe Gottes.

Der 'Weg der Synodalität' – oder die ' heilsame Dezentralisierung'
(Stichwörter aus dem Themenregister/ der Konkordanz)
‚Der Weg ist das Ziel‘, lautete auch während der entscheidenden Synode 2015 (vgl. den Beitrag vom 17.10.2015; vgl. auch den Beitrag vom 19.5.2015) ein vorgezogenes Resümee des vorangehenden synodalen Prozesses. Die synodalen Befragungen standen am Anfang; und paradoxerweise war gerade die Feststellung der Unterschiedlichkeit der Kulturen in der Abschlussansprache derselben Synode eines der wichtigsten Ergebnisse überhaupt (s. Ebd.). In AL 3 wiederholt Papst Franziskus, dass jedes allgemeine Prinzip inkulturiert werden und auf regionaler Ebene weitergedacht, dekliniert und rezipiert werden muss. In diesem Zusammenhang unterstreicht Papst Franziskus zum 50jährigen Synodenjubiläum eine Neuausrichtung des Papstamtes, das im Sinne einer heilsamen Dezentralisierung seine Aufgabe, „Prinzip und Fundament der Einheit der Vielfalt“ (LG 23) zu sein, auf neue Weise finden muss. In einem Zugleich mit einer neuen Weise der Primatsausübung muss den Orts- und Teilkirchen das damit verbundene Maß an Lehrautorität auch formell zugesprochen werden. Diese Neubestimmung der Kirchenverfassung steht freilich – wie zuletzt im Beitrag vom 19.3.2017 betont – noch bevor und ist der letzte, formale Schritt für eine synodale Kirche ‚im Aufbruch‘ (EG 20, 24, 46), für einen ‚Zustand permanenter Mission“ (EG 25). Mit einem Satz aus dem letzten Abschnitt von Amoris laetitia gesprochen:

"...bleiben wir unterwegs! Was uns verheißen ist, ist immer noch mehr." (AL 325)

* Aktualisisierung vom 8.12.2017

Sonntag, 19. März 2017

Genau dieser Weg der Synodalität ist das, was Gott sich von der Kirche des dritten Jahrtausends erwartet – Zum einjährigen Jubiläum von Amoris laetitia der Ausblick auf einen „Zustand permanenter Mission“ (EG 25)
(Bild: © Mazur/catholicnews.org.uk)
Obwohl erst am 8.4.2016 der Öffentlichkeit vorgestellt, datiert das nachsynodale Schreiben Amoris laetitia auf den 19.3.2016, so dass gerade heute der erste Jahrestag, das erste Jubiläum dieses bedeutenden Lehrschreibens zu begehen ist. Es bringt gleich zu Beginn in AL 2-4 mehrfach den „synodalen Weg“ ins Wort, auf dem es über zwei synodale Beratungen in den Jahren 2014 und 2015 und den vorausgehenden weltweiten Befragungen entstanden ist. Synodalität ist allerdings nicht nur Weg, sondern auch gerade das Ergebnis von Amoris laetitia, deren weitere Ausarbeitung und Entfaltung sogar für die Rezeption des Lehrschreibens essenziell – wie die zweite Seite derselben Medaille – ist. Dass die damit verbundenen Gedanken noch einmal über den engeren Fragekreis des Lehrschreibens rund um ‚Ehe und Familie‘ hinausgehen, wurde auf der Jubiläumsfeier anlässlich '50 Jahre Bischofssynode' mitten in der Familiensynode am 17.10.2015 – deutlich, auf welcher Papst Franziskus den seitdem oft zitierten Satz über den „Weg der Synodalität im 3. Jahrtausend“ ins Wort brachte. Im Grundsatz zielt diese Formulierung auf eine Weiterentwicklung des Kirchenverständnisses, auf eine Ekklesiologie im Sinne des II. Vatikanischen Konzils: 
Gemeinschaft des Volkes Gottes‘: Diese Formulierung umschreibt das neue Selbstverständnis der katholischen Kirche, wie es durch das Konzil geprägt wurde; die Gemeinschaft des Volkes Gottes, die in und aus Teilkirchen und in einer kollegialen Einheit der Einzelbischöfe mit dem Papst als dem „sichtbare[n] Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielfalt von Bischöfen und Gläubigen“ (LG 23) besteht – in Bereitschaft und „Öffnung für eine ständige Reform ihrer selbst.“ (EG 26) Im Zuge der Konzilsberatungen wurden zahlreiche synodale Strukturen der Kirche auf den verschiedenen Ebenen von Ortskirche, der Kirchenprovinzen und -regionen und der Weltkirche wiederentdeckt und auf die Anfänge der frühen Kirche bezogen.
Seit den ersten Jahrhunderten [...] wurden Synoden, Provinzialkonzilien und schließlich Plenarkonzilien abgehalten, in denen die Bischöfe sowohl in bezug auf die Verkündigung der Glaubenswahrheiten als auch auf die kirchliche Disziplin eine einheitliche Regelung für verschiedene Kirchen festlegten. Diese Heilige Ökumenische Synode wünscht, daß die ehrwürdigen Einrichtungen der Synoden und Konzilien mit neuer Kraft aufblühen; dadurch soll besser und wirksamer für das Wachstum des Glaubens und die Erhaltung der Disziplin in den verschiedenen Kirchen, entsprechend den Gegebenheiten der Zeit, gesorgt werden.“ (CD 36)
Noch bis in die 90er Jahre schien es tatsächlich, dass die Kirche in dieser synodalen Neuausrichtung auf gutem Wege sei, dass sich in der Kirche sogar eine „synodale Bewegung“ ergeben habe. Doch ist dieser zuletzt von Papst Johannes Paul II. im Jahr 1994 ins Wort gebrachte Eindruck in der nachfolgenden Zeit mehr und mehr zweifelhaft geworden. Papst Franziskus stellt in Hinblick auf nicht wenige synodale Gremien  auf diözesaner Ebene (konkret nennt er: Priesterrat, Konsultorenkollegium, Kathedralkapitel und Pastoralrat) einundzwanzig Jahre später nüchtern fest, dass sie sich „manchmal mühselig dahinschleppen“ und zukünftig wieder mehr „als Gelegenheit zum Zuhören und zum Teilen erschlossen werden“ sollten. Noch deutlicher legt Papst Franziskus seit Beginn seines Pontifikats in einer kritischen Bestandsaufnahme ein besonderes Augenmerk auf die zweite, mittlere Ebene der Kirchenprovinzen und -regionen. Gerade auf dieser Ebene habe sich „[d]er Wunsch des Konzils, diese Organismen könnten zu einer Stärkung der Mentalität bischöflicher Kollegialität beitragen, [...] nicht völlig erfüllt.“ 
Papst Franziskus deutet  diese Bestandsaufnahme in seiner bedeutenden Rede zum 50jährigen Jubiläum der Bischofssynode – und inmitten der Beratungen der zu dieser Zeit tagenden Familiensynode am 17.10.2015 – in zwei Richtungen, um diese „Zwischeninstanzen der Kollegialität noch mehr zur Geltung zu bringen“: einerseits in Richtung auf eine weitere Ausgestaltung dieser synodalen Ebene „durch Integration und Aktualisierung einiger Aspekte der alten Kirchenordnung“ (wie am 8.2.2016 ausgeführt) und andererseits durch eine „Neuausrichtung des Papsttums“, die der mittleren synodalen Ebene der Kirchenprovinzen und -regionen eine neue Bedeutung und Aufgabe zuschreibt. In Hinblick auf die an anderer Stelle als Bekehrung des Papsttums“ (Radio Vatikan vom 17.10.2017) bezeichnete Neuausrichtung knüpft Franziskus an seinen Vorvorgänger Johannes Paul II. an, der bereits danach suchte, »eine Form der Primatsausübung zu finden, die zwar keineswegs auf das Wesentliche ihrer Sendung verzichtet, sich aber einer neuen Situation öffnet «. (EG 32 bzw. US 95) Für Papst Franziskus ist die katholische Kirche in dieser Neuausrichtung bislang „auf halbem Wege, auf einem Teil des Weges“ und betont in der erwähnten Jubiläumsansprache einen mittlerweile oft zitierten Passus aus seinem ersten Lehrschreiben Evangelii Gaudium 16, den er in einer ähnlichen Weise auch zu Beginn von AL 3 aufgenommen.
Wie ich bereits betont habe, ist es in einer synodalen Kirche »nicht angebracht, dass der Papst die örtlichen Bischöfe in der Bewertung aller Problemkreise ersetzt, die in ihren Gebieten auftauchen. In diesem Sinn spüre ich die Notwendigkeit, in einer heilsamen „Dezentralisierung“ voranzuschreiten.« Genau dieser Weg der Synodalität ist das, was Gott sich von der Kirche des dritten Jahrtausends erwartet.
Papst Franziskus weiß bereits seit Beginn seines Pontifikates, dass wir „[i]n diesem Sinn [...] wenig vorangekommen“ sind. „Auch das Papsttum und die zentralen Strukturen der Universalkirche haben es nötig, dem Aufruf zu einer pastoralen Neuausrichtung zu folgen. Eine übertriebene Zentralisierung kompliziert das Leben der Kirche und ihre missionarische Dynamik, anstatt ihr zu helfen.“ Eine erste, bereits auf den Weg gebrachte Institution auf der Ebene der Regionalkirchen ist für Franziskus die Bischofskonferenz:
Das Zweite Vatikanische Konzil sagte, dass in ähnlicher Weise wie die alten Patriarchatskirchen » die Bischofskonferenzen vielfältige und fruchtbare Hilfe leisten [können], um die kollegiale Gesinnung zu konkreter Verwirklichung zu führen «. Aber dieser Wunsch hat sich nicht völlig erfüllt, denn es ist noch nicht deutlich genug eine Satzung der Bischofskonferenzen formuliert worden, die sie als Subjekte mit konkreten Kompetenzbereichen versteht, auch einschließlich einer gewissen authentischen Lehrautorität.“ (EG 32)
Wir wissen, dass seit Ende des Jahres 2014 eine Arbeitsgruppe der Internationalen Theologischen Kommission der Glaubenskongregation an einem Grundsatzpapier zur Synodalität arbeitet, das mittlerweile schon sehr weit gediehen ist. Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es nicht nur den Status und Kompetenzbereich der Bischofskonferenzen berühren und deutlicher beschreiben, sondern darüber hinaus die Bedeutung der Synodalität als konstitutives Element kirchlichen Lebens auf der Ebene der Kirchenprovinzen und –regionen wie auch der Universalkirche darüber hinausgehend betonen, ja einfordern – und darin das Kirchenverständnis der katholischen Kirche im Sinne des II. Vatikanischen Konzils unterstreichen und weiterführen. Wir dürfen gespannt sein:

Der synodale Weg einer Kirche im Aufbruch“  (EG 20-24) führt – gründend in einer in Mittel- und Südamerika besonders beheimateten Ekklesiologie des pilgernden Volkes Gottes – in Fortsetzung der Bewegungsrichtung zu einem „Zustand permanenter Mission“ (EG 25), der vom Lehrschreiben Amoris laetitia bereits antizipiert, ja vorausgesetzt wird (wie bereits im Blog-Beitrag am 8.2.2016 ausgeführt).


Lesen Sie in diesem Blog auch weitere Beiträge zur Bedeutung von 'Amoris laetitia' seit dem Tag des Erscheinens des nachsynodalen Schreibens am 8.4.2016 sowie die nachfolgenden vom 8.12.2016, vom 17.12.2016 , vom 8.1.2017, vom 1.2.2017 und anlässlich des 1. Jahrestages der Veröffentlichung von AL vom 8.4.2017; oder erfahren Sie mehr unter www.amoris-laetitia.de: mit einigen der schönsten AL-Kurzzitate, Literaturhinweisen und vertiefenden Informationen, Veranstaltungshinweisen und zahlreichen Linktipps darüber hinaus.




Mittwoch, 1. Februar 2017

"Synodal oder: Wie möglich wurde, was unmöglich erschien"
Zum Wort der deutschen Bischöfe über den synodalen Weg der "Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia"
(AL 100; Bildkarte  9/16 © www.amoris-laetitia.de)
Über neun Monate nach Veröffentlichung des Papstschreibens Amoris laetitia  am 8.4.2016 ist zum 1. Februar 2017 ein 'Wort der deutschen Bischöfe' der Wertschätzung und des Dankes, ergänzt mit ersten Ausführungen zu wichtigen Leitpunkten“ und Konsequenzen“ für die Ehe- und Familienseelsorge in Deutschland, vorgestellt worden. Es nimmt im Titel dieselbe Formulierung auf, mit der auch das nachsynodale Schreiben zu Beginn auf den ersten Satz der das II. Vatikanische Konzil kennzeichnenden Pastoralkonstitution Gaudium et spes  (1) anspielt: ‘Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche‘. Das lang erwartete deutsche Bischofswort würdigt, wie Papst Franziskus in Amoris laetitia die
Erträge des synodalen Weges zusammen[]fasst und weiter[]führt, den die Kirche in den Jahren 2014 und 2015 mit ihm beschreiten konnte. Gerade die alltagsnahe und lebensbejahende Sprache, in der Papst Franziskus von Ehe, Partnerschaft, Sexualität, Elternschaft, Familie und vor allem von Familien spricht, macht Amoris laetitia zu einer inspirierenden Quelle für das Leben von Ehe und Familie."
Im Zuge der „Vorbereitung und Begleitung des synodalen Weges […], bei den Befragungen im Vorfeld und in der fachlichen Aufbereitung“, in denen der „synodale Weg ein Weg der ganzen Kirche war“, wurden die vielfältigsten Lebenssituationen der Ehepaare und Familien von heute deutlich. Vor dem Hintergrund dieses synodalen Prozesses formulieren die Deutschen Bischöfe mit dem heutigen Tag erste Schwerpunkte" für die Kirche in Deutschland zu den Stichwörtern ‚Ehevorbereitung‘, ‚Ehebegleitung‘, ‚Stärkung der Familie als Lernort des Glaubens‘, ‚Umgang mit Zerbrechlichkeit: begleiten - unterscheiden - eingliedern‘.

Die ersten drei Leitpunkte unterstreichen die Bedeutung einer intensiven Begleitung von Paaren auf dem Weg zur Eheschließung und ihrer fortwährenden pastoralen Unterstützung. Wie Papst Franziskus vor wenigen Tagen in seiner Ansprache vor dem Vatikangerichtshof, der Rota Romana, am 21.1.2017 ein neues Katechumenat“ in der Ehevorbereitung ähnlich dem Taufkatechumenat anregte, fordern auch die Deutschen Bischöfe „Anstrengungen zur Entwicklung eines Ehekatechumenates“, das kirchenferne und glaubensentwöhnte Paare ebenso erreicht, wie die kirchliche Ehe- und Beziehungspastoral und -beratung ebenso auch interkonfessionellen Paaren sowie allen Paaren in schwierigen Situationen zu gelten habe. Im selben Maße, wie den Deutschen Bischöfen „die Entfaltung einer Ehe- und Familienspiritualität besonders am Herzen“ liegt, plädieren sie in dem Abschnitt „Familie als Lernort des Glaubens" für eine Erziehung der Kinder, die „von einem Weg der Glaubensweitergabe geprägt sein“ muss. Dabei wissen sie einzuschätzen, dass „die Gestaltung religiöser Elemente und Rituale im Familienleben nicht das Außergewöhnliche braucht, sondern die Nähe zum Alltag.“ Gegen Ende dieses dritten Leitpunktes betonen die Deutschen Bischöfe: „Diese Prozesse wollen wir verstärkt seelsorglich begleiten.“

Bei einem quantitativen Vergleich fällt auf, dass der vierte Schwerpunkt des Bischofswortes ‚Umgang mit Zerbrechlichkeit: begleiten - unterscheiden - eingliedern‘ mit knapp drei Textseiten in etwa dem Umfang der drei vorausgegangenen entspricht. Die Deutschen Bischöfe widmen sich an dieser Stelle allen Paaren in schwierigen Situationen, Personen in zerbrechenden und getrennten Paarbeziehungen wie insbesondere auch den Menschen, „die nach einer Scheidung zivilrechtlich wieder geheiratet haben und sich nach dem Empfang des Bußsakramentes und der Eucharistie sehnen.“  Geist und Inhalt des im nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia festgestellten synodalen Konsenses aufnehmend, unterstreichen die Deutschen Bischöfe zu dem letztgenannten Punkt „die drei Aspekte Begleiten, Unterscheiden und Einbeziehen als zentrale Leitbegriffe“ und stellen – unbeschadet der nachdrücklichen Empfehlung der Dienste der diözesanen Ehegerichte – die zuletzt in diesem Blog am 8.1.2017 in Hinblick auf das Bistum Rom zitierte und ähnlich auch schon von den Bischöfen Argentiniens und Maltas formulierte Deutung fest :
Amoris laetitia bietet in dieser Frage keine allgemeine Regelung und kennt keinen Automatismus in Richtung einer generellen Zulassung aller zivilrechtlich wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten. […]
Amoris laetitia bleibt aber dennoch nicht beim kategorischen und irreversiblen Ausschluss von den Sakramenten stehen. […]  
Amoris laetitia geht von einem Prozess der Entscheidungsfindung aus, der von einem Seelsorger begleitet wird. Unter der Voraussetzung dieses Entscheidungsprozesse, in dem das Gewissen aller Beteiligten in höchstem Maße gefordert wird, eröffnet Amoris laetitia die Möglichkeit, die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu empfangen."


Sonntag, 8. Januar 2017

Ohne jeden Zweifel: Gottes Liebe ist unauflöslich!
Über den gemeinsamen Nenner des synodalen Prozesses bei der Frage der Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zu den Sakramenten
(Papst Franziskus im Kreis der Kardinäle; Kardinal Carlo Caffarra, ganz links, und
Kardinal Walter Brandmüller, ganz rechts; Bild: © Mazur/catholicnews.org.uk) 

Das sei ja wohl ein 'Insiderproblem', dass wiederverheiratet Geschiedene zur Kommunion gehen können, war bereits vor zweieinhalb Jahren zu hören. Man las von einer um sich selbst kreisenden Kirche nicht nur bei diesem Punkt. Was diese Frage mit der realen Welt und den wirklich drängenden Fragen von heute zu tun habe, wurde gefragt, und ob sich das Problem in der Praxis überhaupt noch so stelle, man nicht hier vor Ort schon z.T. ohne große Worte viel weiter sei. Dass es bei diesem Thema – wie ein hochaltriger Kurienkardinal kürzlich etwas salopp sagte – tatsächlich "um die Wurst" gehen könne, also um eine Grundsatzfrage gehe, kann von außen kaum nachvollzogen werden. Was in der manchmal unfreiwillig, aber nicht selten auch bewusst skandalisierenden Berichterstattung über 'heftig geführte Wortgefechte unterschiedlicher Lager' meist nicht wahrgenommen wird, ist, dass es in den verschiedenen Statements tatsächlich im Grunde um dasselbe geht: die Unendlichkeit und Unauflöslichkeit der Liebe.

Die Kirche in Deutschland hat sich – wie alle Teilkirchen der Welt im Rahmen des synodalen Prozesses – in den vergangenen drei Jahren dazu viele Gedanken gemacht und auch im Rahmen zweier Weltbischofssynoden eingebracht. Sie hat erinnert, dass die Ehe in analoger Weise abbildlich zur Liebe Gottes 'unauflöslich' ist; hat aber ebenso angefragt, dass der ausnahmslose Ausschluss wiederverheiratet Geschiedener von den Sakramenten - unbeschadet der Begleitung und Unterscheidung der Einzelfälle mit der Möglichkeit der Wiedereingliederung - eine noch größere Verwirrung über die Unauflöslichkeit der Liebe Gottes zur Folge habe. (Vgl. Blog-Beitrag vom 19.3.2015)
Vergleich von FC 84 mit der zur Bischofssynode 2015(!) mit eingereichten Eingabe
 der Deutschen Bischofskonferenz über "Theologisch verantwortbare und pastoral
angemessene Wege zur Begleitung wiederverheirateter Geschiedener", S. 51, 60.
Papst Franziskus hat das einmütige Votum der Bischofssynode hinsichtlich der Möglichkeit der Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten nach einer gewissenhaften Unterscheidung und seelsorgerischen Begleitung als Synodenergebnis in seinem Schreiben 'Amoris laetitia' auch als gemeinsamen Nenner für die Weltkirche festgestellt: So ist das Synodenergebnis klar darin, dass es keine generelle Zulassung (vgl. AL 300f) von wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion, zu den Sakramenten, die für die Katholische Kirche Zeichen der unauflöslichen Liebe sind, gebe. Wer an der Klarheit dieser Aussage zweifelt, sollte die entsprechenden Abschnitte des päpstlichen Schreibens Amoris laetitia noch einmal genau lesen. Aber andererseits schließt es diese Möglichkeit auch nicht mehr in dergleichen Weise und Wortwahl aus, wie das noch vor über 35 Jahren in einem anderen Synodenschreiben ausgedrückt wurde, als aber schon in 'Familiaris consortio' (nr. 84) die Unterschiedlichkeit der einzelnen Lebenssituationen hervorgehoben und die Möglichkeit der Wiederzulassung bereits bei dem Verzicht auf gelebte Sexualität beschrieben wurde.
 
Das Bistum Rom konkretisierte nunmehr durch den Kardinalsvikar Agostino Vallini Richtlinien zur Anwendung des päpstlichen Schreibens "Amoris laetitia", nach denen Priester übermäßige Strenge ebenso wie Laxheit vermeiden und Paare in dieser Lebensfrage begleiten sollen.
Eine Zulassung zu dem Sakrament soll im Bistum Rom laut Vallini nur dann möglich sein, wenn eine Nichtigkeitserklärung der ersten Ehe durch ein kirchliches Gericht nicht möglich ist. Dies ist zuvor durch das Gericht zu klären. Der zuständige Pfarrer soll die betreffenden Paare nach dem Willen Vallinis zunächst dazu ermutigen, die Gültigkeit ihrer Ehe vor einem Gericht klären zu lassen. Sollte sich ein Prozess als undurchführbar erweisen, sei die seelsorgerische Initiative des Pfarrers nötig. Sie müsse dem Grundsatz folgen, dass die Person vor dem Gesetz komme. Hierbei müsse der Priester jeden Einzelfall sorgfältig prüfen und die jeweiligen Situationen unterscheiden.  Hierzu seien regelmäßige Gespräche mit den Betroffenen nötig, um sich der 'Reife des Gewissens' und ihrer Reue zu vergewissern.(KNA vom 8.1.2016)
Die Wahrnehmung der einzelnen Personen und Paare, die Unterscheidung der je individuellen Situationen, die Begleitung der einzelnen Paare in ihren konkreten Lebenszusammenhängen, das sind die pastoralen Zugänge, die eine Klärung der Frage der Zulassung zu den Sakramenten im persönlichen Gegenüber bzw. Miteinander von Seelsorger/in und Gläubigen möglich, ja nötig machen. "Annahme, Begleitung, Unterscheidung und Integration" und ein bewusstes Einzelfall-Denken bedeutet dies, wie es der Synodensekretär Kardinal Baldisseri unlängst ausdrückte. Das ist keine Grauzone, sondern ein Ort des Lichtes, des unauslöschlichen Lichtes und der unauflöslichen Liebe Gottes. Das ist die strahlende und klare Botschaft in die Welt, die die katholische Kirche bereits im vergangenen Jahr, mit dem 'Jahr der Barmherzigkeit' zum Ausdruck gebracht hat: Gottes Liebe ist unendlich, unermesslich, unauflöslich. Das ist die zentrale Botschaft der Kirche nach einem knapp dreijährigen synodalen Weg, die mit der Frage der Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion verbunden ist. Diese Frage berührt deshalb kein 'Insiderproblem', sondern ist Fundament der Kirche. Mit dieser Botschaft der barmherzigen Liebe erfüllt sie zugleich eine unersetzliche Funktion für die Gesellschaft. Gottes Liebe ist unauflöslich, unendlich, unermesslich, wie dies Papst Franziskus in seinem Schreiben 'Misericordia et misera' zum Ende des 'Jahres der Barmherzigkeit' auf den Punkt gebracht hat.

Wenn man erst einmal von der Barmherzigkeit überkleidet worden ist, dann ist der Zustand der Schwachheit aufgrund der Sünde, auch wenn er fortbesteht, übertroffen von der Liebe, die erlaubt, darüber hinauszusehen und anders zu leben.“ (MM 1)


Lesen Sie auch den Blogbeitrag  vom 1.2.2017 "Synodal oder: Wie möglich wurde, was unmöglich erschien" – Zum Wort der deutschen Bischöfe über den synodalen Weg der "Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia" und weitere Beiträge zur Bedeutung von Amoris laetitia (welches Schreiben weit über die Frage der wiederverheiratet Geschiedenen hinausgeht) vom 8.4.2016 sowie die nachfolgenden vom 8.12.2016 und vom 17.12.2016 , vom 8.1.2017vom 1.2.2017 ,vom 19.3.2017  und anlässlich des 1. Jahrestages von AL vom 8.4.2017; oder erfahren Sie mehr unter www.amoris-laetitia.de: mit einigen der schönsten Kurzzitate aus dem nachsynodalen Schreiben sowie Erläuterungen, vertiefenden Informationen, Veranstaltungshinweisen im Rheinland und zahlreichen Linktipps darüber hinaus.