Sonntag, 8. Januar 2017

Ohne jeden Zweifel: Gottes Liebe ist unauflöslich!
Über den gemeinsamen Nenner des synodalen Prozesses bei der Frage der Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zu den Sakramenten
(Papst Franziskus im Kreis der Kardinäle; Kardinal Carlo Caffarra, ganz links, und
Kardinal Walter Brandmüller, ganz rechts; Bild: © Mazur/catholicnews.org.uk) 

Das sei ja wohl ein 'Insiderproblem', dass wiederverheiratet Geschiedene zur Kommunion gehen können, war bereits vor zweieinhalb Jahren zu hören. Man las von einer um sich selbst kreisenden Kirche nicht nur bei diesem Punkt. Was diese Frage mit der realen Welt und den wirklich drängenden Fragen von heute zu tun habe, wurde gefragt, und ob sich das Problem in der Praxis überhaupt noch so stelle, man nicht hier vor Ort schon z.T. ohne große Worte viel weiter sei. Dass es bei diesem Thema – wie ein hochaltriger Kurienkardinal kürzlich etwas salopp sagte – tatsächlich "um die Wurst" gehen könne, also um eine Grundsatzfrage gehe, kann von außen kaum nachvollzogen werden. Was in der manchmal unfreiwillig, aber nicht selten auch bewusst skandalisierenden Berichterstattung über 'heftig geführte Wortgefechte unterschiedlicher Lager' meist nicht wahrgenommen wird, ist, dass es in den verschiedenen Statements tatsächlich im Grunde um dasselbe geht: die Unendlichkeit und Unauflöslichkeit der Liebe.

Die Kirche in Deutschland hat sich – wie alle Teilkirchen der Welt im Rahmen des synodalen Prozesses – in den vergangenen drei Jahren dazu viele Gedanken gemacht und auch im Rahmen zweier Weltbischofssynoden eingebracht. Sie hat erinnert, dass die Ehe in analoger Weise abbildlich zur Liebe Gottes 'unauflöslich' ist; hat aber ebenso angefragt, dass der ausnahmslose Ausschluss wiederverheiratet Geschiedener von den Sakramenten - unbeschadet der Begleitung und Unterscheidung der Einzelfälle mit der Möglichkeit der Wiedereingliederung - eine noch größere Verwirrung über die Unauflöslichkeit der Liebe Gottes zur Folge habe. (Vgl. Blog-Beitrag vom 19.3.2015)
Vergleich von FC 84 mit der zur Bischofssynode 2015(!) mit eingereichten Eingabe
 der Deutschen Bischofskonferenz über "Theologisch verantwortbare und pastoral
angemessene Wege zur Begleitung wiederverheirateter Geschiedener", S. 51, 60.
Papst Franziskus hat das einmütige Votum der Bischofssynode hinsichtlich der Möglichkeit der Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten nach einer gewissenhaften Unterscheidung und seelsorgerischen Begleitung als Synodenergebnis in seinem Schreiben 'Amoris laetitia' auch als gemeinsamen Nenner für die Weltkirche festgestellt: So ist das Synodenergebnis klar darin, dass es keine generelle Zulassung (vgl. AL 300f) von wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion, zu den Sakramenten, die für die Katholische Kirche Zeichen der unauflöslichen Liebe sind, gebe. Wer an der Klarheit dieser Aussage zweifelt, sollte die entsprechenden Abschnitte des päpstlichen Schreibens Amoris laetitia noch einmal genau lesen. Aber andererseits schließt es diese Möglichkeit auch nicht mehr in dergleichen Weise und Wortwahl aus, wie das noch vor über 35 Jahren in einem anderen Synodenschreiben ausgedrückt wurde, als aber schon in 'Familiaris consortio' (nr. 84) die Unterschiedlichkeit der einzelnen Lebenssituationen hervorgehoben und die Möglichkeit der Wiederzulassung bereits bei dem Verzicht auf gelebte Sexualität beschrieben wurde.
 
Das Bistum Rom konkretisierte nunmehr durch den Kardinalsvikar Agostino Vallini Richtlinien zur Anwendung des päpstlichen Schreibens "Amoris laetitia", nach denen Priester übermäßige Strenge ebenso wie Laxheit vermeiden und Paare in dieser Lebensfrage begleiten sollen.
Eine Zulassung zu dem Sakrament soll im Bistum Rom laut Vallini nur dann möglich sein, wenn eine Nichtigkeitserklärung der ersten Ehe durch ein kirchliches Gericht nicht möglich ist. Dies ist zuvor durch das Gericht zu klären. Der zuständige Pfarrer soll die betreffenden Paare nach dem Willen Vallinis zunächst dazu ermutigen, die Gültigkeit ihrer Ehe vor einem Gericht klären zu lassen. Sollte sich ein Prozess als undurchführbar erweisen, sei die seelsorgerische Initiative des Pfarrers nötig. Sie müsse dem Grundsatz folgen, dass die Person vor dem Gesetz komme. Hierbei müsse der Priester jeden Einzelfall sorgfältig prüfen und die jeweiligen Situationen unterscheiden.  Hierzu seien regelmäßige Gespräche mit den Betroffenen nötig, um sich der 'Reife des Gewissens' und ihrer Reue zu vergewissern.(KNA vom 8.1.2016)
Die Wahrnehmung der einzelnen Personen und Paare, die Unterscheidung der je individuellen Situationen, die Begleitung der einzelnen Paare in ihren konkreten Lebenszusammenhängen, das sind die pastoralen Zugänge, die eine Klärung der Frage der Zulassung zu den Sakramenten im persönlichen Gegenüber bzw. Miteinander von Seelsorger/in und Gläubigen möglich, ja nötig machen. "Annahme, Begleitung, Unterscheidung und Integration" und ein bewusstes Einzelfall-Denken bedeutet dies, wie es der Synodensekretär Kardinal Baldisseri unlängst ausdrückte. Das ist keine Grauzone, sondern ein Ort des Lichtes, des unauslöschlichen Lichtes und der unauflöslichen Liebe Gottes. Das ist die strahlende und klare Botschaft in die Welt, die die katholische Kirche bereits im vergangenen Jahr, mit dem 'Jahr der Barmherzigkeit' zum Ausdruck gebracht hat: Gottes Liebe ist unendlich, unermesslich, unauflöslich. Das ist die zentrale Botschaft der Kirche nach einem knapp dreijährigen synodalen Weg, die mit der Frage der Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion verbunden ist. Diese Frage berührt deshalb kein 'Insiderproblem', sondern ist Fundament der Kirche. Mit dieser Botschaft der barmherzigen Liebe erfüllt sie zugleich eine unersetzliche Funktion für die Gesellschaft. Gottes Liebe ist unauflöslich, unendlich, unermesslich, wie dies Papst Franziskus in seinem Schreiben 'Misericordia et misera' zum Ende des 'Jahres der Barmherzigkeit' auf den Punkt gebracht hat.

Wenn man erst einmal von der Barmherzigkeit überkleidet worden ist, dann ist der Zustand der Schwachheit aufgrund der Sünde, auch wenn er fortbesteht, übertroffen von der Liebe, die erlaubt, darüber hinauszusehen und anders zu leben.“ (MM 1)


Lesen Sie auch den Blogbeitrag  vom 1.2.2017 "Synodal oder: Wie möglich wurde, was unmöglich erschien" – Zum Wort der deutschen Bischöfe über den synodalen Weg der "Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia" und weitere Beiträge zur Bedeutung von Amoris laetitia (welches Schreiben weit über die Frage der wiederverheiratet Geschiedenen hinausgeht) vom 8.4.2016 sowie die nachfolgenden vom 8.12.2016 und vom 17.12.2016 , vom 8.1.2017vom 1.2.2017 ,vom 19.3.2017  und anlässlich des 1. Jahrestages von AL vom 8.4.2017; oder erfahren Sie mehr unter www.amoris-laetitia.de: mit einigen der schönsten Kurzzitate aus dem nachsynodalen Schreiben sowie Erläuterungen, vertiefenden Informationen, Veranstaltungshinweisen im Rheinland und zahlreichen Linktipps darüber hinaus.





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