Mittwoch, 22. Mai 2024

Ohne die Begriffe „Segen“ oder „Synodaler Rat“ explizit zu verwenden, „wäre eine größere Entscheidungsbefugnis der jeweiligen Ortskirchen hilfreich. – Die Eingabe der Deutschen Bischofskonferenz zum 2. Teil der Weltsynode zur Synodalität im Oktober 2024

Screenshot Katholisch.de vom 22.5.2024
(Screenshot katholisch.de vom 22.5.24)
Unter Einbeziehung der Rückmeldungen aller 27 Diözesen Deutschlands, des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (allerdings ohne Zitat) und eines explizit zitierten Verbandes (der KDFB) wurde heute die bereits vor einer Woche an das Synodensekretariat zurückgesandte Eingabe der Deutschen Bischofskonferenz zum 2. Teil der Weltsynode zur Synodalität veröffentlicht. Sie konstatiert einerseits das – von der Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) dieses Jahr offen gelegte – erschreckende Resümee der geringen Glaubwürdigkeit der Katholischen Kirche wie der fortschreitenden Entkirchlichung der Gesellschaft in Deutschland und – am deutlichsten in dem Zitat aus der Rückmeldung der Diözese Mainz –, dass im Sinne der vielfach geteilten Reformanliegen Synodalität als „Entscheidungsbefugnis der jeweiligen Ortskirchen hilfreich“ wäre. Ohne den wohl von Seiten des Vatikans mit der Erklärung Fiducia supplicans aus der Diskussion der Weltsynode herausgezogenen Begriffs des „Segens“, aber auch ohne die auf dem Synodalen Weg gewählte Begrifflichkeit eines „Synodalen Ausschuss“ oder des „Synodalen Rates“ zu verwenden, wiederholt die Eingabe der DBK „die auf dem Synodalen Weg erarbeiteten Positionen“, die einen von der breiten Mehrheit der Katholikinnen und Katholiken geteilten Reformbedarf feststellen. Hierbei werden benannt:

- der verantwortungsvolle und synodal rückgebundene Umgang mit Leitungsvollmacht;

- die Stärkung des Aspekts der Gewaltenteilung in der Kirche; 

- die stärkere Implementierung von Rechenschaftspflichten der Amtsträger;

- die stärkere Beteiligung des Volkes Gottes an der Auswahl von Amtsträgern;

- die Zulassung von Laien zum Predigtdienst;

- die Überprüfung der Zölibatsverpflichtung von Priestern;

- der Zugang von Frauen zu Leitungspositionen;

- die bessere Einbindung von Frauen in der theologischen und pastoralen Ausbildung;

- die Öffnung des Diakonats für Frauen;

- die Diskussion über die Festlegungen im Lehrschreiben Ordinatio sacerdotalis;

- die Weiterentwicklung der kirchlichen Lehre zur Anthropologie;

- die Weiterentwicklung der kirchlichen Sexuallehre;

- die Integration von LGBTQ+ -Personen in die Kirche.

Die ebenfalls heute veröffentlichte Stellungnahme des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (erarbeitet vom Hauptausschuss des ZDKs) ist – wie gesagt – überraschender Weise nicht in der Eingabe der Deutschen Bischofskonferenz explizit zitiert. Und auch in dieser fehlen die Begriffe und Reformanliegen des „Segens“ oder der Praxis von „Segensfeiern“, die andererseits in einer von der Gemeinsamen Konferenz von DBK und ZDK bereits seit Monaten – wider Erwarten ohne  Rückbindung an den zwischenzeitlich ja bereits im November vergangenen Jahres eingerichteten Synodalen Ausschusseingesetzten Arbeitsgruppe beraten werden.

Es bleibt die Hoffnung, dass die Weltsynode im Sinne der Eingabe der DBK „eine größere Entscheidungsbefugnis der jeweiligen Ortskirchen“ im Sinne der Synodalität der Katholischen Kirche festschreiben möge und auf diesem Wege sowohl die Formen des Segens wie der konkreten synodalen Strukturen innerhalb der Bischofskonferenzen freigeben möge. Dass auch das heiße Eisen des Frauendiakonats dazugehören könnte, ist seit einem gestern veröffentlichten Interview von Papst Franziskus wohl ebenso unwahrscheinlich geworden, wie dies schon im Februar hinsichtlich der etwaigen Thematisierung des Segensthemas prognostiziert wurde.


Donnerstag, 2. Mai 2024

 „Wir müssen die Kunst der geistlichen Unterscheidung ständig verfeinern“ – Im Zugehen auf die 2. Sitzung der Weltsynode ein Resümee des Priestertreffens vom 29. April bis 2. Mai in Sacrofano / Rom


Über 300 Priester aus aller Welt – drei davon aus Deutschland – waren zum Priestertreffen im Zugehen auf die zweite Sitzung der XVI. Versammlung der Bischofssynode im Oktober 2024 eingeladen. Und das obige Zitat aus einem Beitrag des tschechischen Theologen und Priesters Tomáš Halík scheint mir tatsächlich eine Art Resümee dieser Tage zu sein, das auf Ebene der Weltkirche gilt, aber in den Pfarreien vor Ort seinen Anfang nehmen muss. Papst Franziskus hob die geistliche Unterscheidung und das über die erste Sitzung der Weltsynode im Oktober des vergangenen Jahres eingeübte „Gespräch im Heiligen Geist“ auch in seinem heute veröffentlichten Schreiben an die teilnehmenden Priester hervor.
 

"Ich empfehle euch von ganzem Herzen, die Kunst der gemeinschaftlichen Unterscheidung zu erlernen und zu praktizieren und dafür die Methode des „Gesprächs im Heiligen Geist“ zu nutzen, die uns im Verlauf der Synode und bei der Durchführung der Vollversammlung selbst so hilfreich war. Ich bin sicher, dass ihr damit nicht nur in den Gemeinschaftsstrukturen, wie dem Pastoralrat der Pfarrei, sondern auch in zahlreichen anderen Bereichen viele Früchte ernten könnt. Wie der Synthese-Bericht in Erinnerung ruft, ist die Unterscheidung ein Schlüsselelement des pastoralen Wirkens einer synodalen Kirche: »Es ist wichtig, dass die Praxis der Unterscheidung auch im pastoralen Bereich in einer den jeweiligen Kontexten angemessenen Weise umgesetzt wird, um die Konkretheit des kirchlichen Lebens zu erhellen. Sie wird es ermöglichen, die in der Gemeinschaft vorhandenen Charismen besser zu erkennen, Aufgaben und Ämter weise zu übertragen und pastorale Wege im Licht des Geistes zu planen, die über die bloße Planung von Aktivitäten hinausgehen« (2, l)."

Neben der Bezugnahme auf den Synthese-Bericht sticht ein weiteres Mal das Zitat hervor, das auch am Ende des vorausgegangenen Blog-Beitrags stand und das seit dem Jahr 2015 mehr und mehr zu einem ceterum censeo des derzeitigen Pontifikats geworden ist, „den Weg der Synodalität einzuschlagen, der»das [ist], was Gott sich von der Kirche des dritten Jahrtausends erwartet«.