Dienstag, 23. März 2021

Für einen neuen Anfang - oder: Notwendige Konsequenzen für die kirchliche Sexuallehre nach einem Gutachten zu sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln 

(Ausschnitt aus der Pressekonferenz - s.u. ab Min 55 - vom 19.3.21)

Ausdrücklich wird im Gutachten über "Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen durch Kleriker des Erzbistums Köln im Zeitraum von 1975 bis 2018" die Mitursächlichkeit der Sexualmoral am Missbrauchsskandal herausgestellt:

- die Wertung jeglicher Sexualität außerhalb der Ehe als schwere Sünde gegen das 6. Gebot (vgl. KKK 2390). 
- die kirchenrechtliche Wahrnehmung des Missbrauchs durch Kleriker ausschließlich als Zölibatsverstoß gegen das 6. Gebot (Can. 1395 §2). 


Sie führten zu

- der Zahl und der Schwere der Straftaten sowie mangelndem Schuldbewusstsein der Täter
- und zum strukturellen Ausblenden der Opfer- bzw. Betroffenenperspektive bei Tätern, Personalverantwortlichen und Vertuschern (von individuellen 'Pflichtverletzungen' strafrechtlicher Art abgesehen, die ausdrücklicher Gegenstand des Kölner Gercke-Gutachtens sind).

 


Das hätte - weitergedacht - zur Konsequenz:

- eine Sexuelle Bildung als integraler Bestandteil der Ausbildungsordnung von Klerikern (die weit über das 6. Gebot "Du sollst nicht die Ehe brechen" hinausgehen muss).

- die Anerkennung sexueller Selbstbestimmung jedes Menschen (die es als Grundsatz ethischen Handelns und sexueller Bildung in kirchlichen Texten nicht gibt!) und der vielen zerstörerischen Konsequenzen im Falle ihrer Übertretung bei den Opfern/Betroffenen sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt - insbesondere bei Minderjährigen.

- ein grundsätzliches Denken von den Opfern und Betroffenen her, das die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals und seiner systemischen Ursachen wie die Behandlung jedes neuen Falls Sexualisierter Gewalt kennzeichnen muss.

- das entschiedene Eintreten für eine Änderung des Wordings kirchlicher Verlautbarungen und der Lehrverkündigung (z.B. des Katechismus) und der Rechtsnormen des kirchlichen Gesetzbuches CIC entsprechend einem geänderten Denken und Handeln.  

 



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