Montag, 23. Januar 2023

Klarstellung aus Rom und Fortsetzung des Dialogs zur Einrichtung eines Synodalen Rats

Brief aus dem Staatsekretariat des Vatikans vom 16.1.2023

Das Schreiben aus dem Staatssekretariat des Vatikans – mit Unterschriften der bereits beim interdikasteriellen Gesprächs anwesenden Kurienkardinäle der Dikasterien für die Bischöfe und die Glaubenslehre im Rahmen des Ad-limina-Besuchs der deutschen Bischöfe im November 2022 in Rom – war angekündigt und erwartet worden. Am Ende des heutigen Treffens des Ständigen Rats der deutschen Bischofskonferenz wurde das Schreiben von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, das auch von Papst Franziskus zur Übermittlung gutgeheißen wurde*, bekannt gegeben und damit zugleich der Anlass des Schreibens veröffentlicht: 

Fünf Mitglieder des 27 Diözesanbischöfe umfassenden Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz – die (Erz)Bischöfe aus Köln, Augsburg, Eichstätt, Passau und Regensburg – hatten sich an Rom gewandt mit der Frage, ob der auf der IV. Synodalversammlung des Synodalen Wegs mit Zweidrittelmehrheit (auch der Bischöfe) befürwortete "Synodale Rat" gemäß den Statuten des Kirchenrechts überhaupt möglich sei. 

Konkret geht es in einer zweigeteilten Fragestellung, der der Brief des Staatsekretariates nachgeht – u.a. mit Rekurs auf die Kirchenkonstitution Lumen Gentium des II. Vatikanischen Konzils (LG 21) – um die Bedeutung der Autorität und Leitungshoheit der Ortsbischöfe (die auch nach den Statuten des Synodalen Wegs nicht eingeschränkt ist) und eben die daraus folgende Frage, ob es auch unter der genannten unstrittigen Voraussetzung überhaupt im Grundsatz möglich ist, Synodalität auf allen Ebenen der Teilkirche vor Ort "auf Dauer" zu stellen und ein Gremium einzurichten, dass das Anliegen des Synodalen Wegs der Erneuerung der Kirche fortsetzt und weiterträgt und insofern auch „Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung“ in den Blick nimmt. 

Während der Brief des Staatssekretariates einen solchen Rat nicht nur auf nationaler, sondern auch schon auf diözesaner und pfarreilicher Ebene geradeheraus als illegitim einschätzt, hält die breite Mehrheit der Bischöfe des Ständigen Rates – entsprechend der erwähnten Abstimmung der IV. Synodalversammlung – dagegen, sich mit dem „in der Beschlussfassung enthaltenen Auftrag innerhalb des geltenden Kirchenrechts [zu] bewegen“, wie es heute in dem ebenfalls heute veröffentlichten Antwortstatement der Deutschen Bischofskonferenz heißt. 

Ein Dialog, der aus Sicht der Deutschen Bischofskonferenz nur zusammen mit dem Präsidium des Synodalen Wegs erfolgen kann, aber auch von Seiten des Staatssekretariates gegen Ende des Briefes als solcher zugesichert wird, muss der nächste Schritt der Verständigung sein, will sich der Weg der Synodalität der Kirche als ganzer nicht gegen sich selbst kehren.

* "in forma specifica" wurde das Schreiben von Papst Franziskus approbiert und zur Übermittlung angeordnet. 

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