Klarstellung aus Rom und Fortsetzung des Dialogs zur Einrichtung eines Synodalen Rats
Brief aus dem Staatsekretariat des Vatikans vom 16.1.2023 |
Fünf
Mitglieder des 27 Diözesanbischöfe umfassenden Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz – die
(Erz)Bischöfe aus Köln, Augsburg, Eichstätt, Passau und Regensburg – hatten
sich an Rom gewandt mit der Frage, ob der auf der IV. Synodalversammlung des Synodalen Wegs mit Zweidrittelmehrheit (auch der Bischöfe) befürwortete "Synodale Rat" gemäß den Statuten des Kirchenrechts überhaupt möglich sei.
Konkret geht es in einer zweigeteilten Fragestellung, der der Brief des Staatsekretariates nachgeht – u.a. mit Rekurs auf die Kirchenkonstitution Lumen Gentium des II. Vatikanischen Konzils (LG 21) – um die Bedeutung der Autorität und
Leitungshoheit der Ortsbischöfe (die auch nach den Statuten des Synodalen Wegs
nicht eingeschränkt ist) und eben die daraus folgende Frage, ob es auch unter
der genannten unstrittigen Voraussetzung überhaupt im Grundsatz möglich ist, Synodalität auf allen Ebenen der Teilkirche vor Ort "auf Dauer" zu stellen und ein Gremium einzurichten, dass das Anliegen des
Synodalen Wegs der Erneuerung der Kirche fortsetzt und weiterträgt und insofern auch „Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung“ in den Blick nimmt.
Während der Brief des Staatssekretariates
einen solchen Rat nicht nur auf nationaler, sondern auch schon auf diözesaner und
pfarreilicher Ebene geradeheraus als illegitim einschätzt, hält die breite
Mehrheit der Bischöfe des Ständigen Rates – entsprechend der erwähnten
Abstimmung der IV. Synodalversammlung – dagegen, sich mit dem „in der Beschlussfassung enthaltenen Auftrag innerhalb des geltenden Kirchenrechts [zu] bewegen“, wie es heute in dem ebenfalls heute veröffentlichten Antwortstatement der Deutschen Bischofskonferenz heißt.
Ein Dialog, der aus Sicht der Deutschen Bischofskonferenz nur zusammen mit dem
Präsidium des Synodalen Wegs erfolgen kann, aber auch von Seiten des
Staatssekretariates gegen Ende des Briefes als solcher zugesichert wird, muss der nächste
Schritt der Verständigung sein, will sich der Weg der Synodalität der Kirche als ganzer nicht
gegen sich selbst kehren.
* "in forma specifica" wurde das Schreiben von Papst Franziskus approbiert und zur Übermittlung angeordnet.
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