"We
have to be faithful in the process" – Zum Beginn der 2. Phase der XVI.
Generalversammlung der Bischofssynode zur Synodalität
Mit der heutigen Veröffentlichung und Vorstellung des Arbeitsdokumentes (Instrumentum laboris) der XVI. Bischofssynode „wird die erste Phase der Synode 'Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung' abgeschlossen und die zweite Phase eröffnet, die in die beiden Sitzungen (Oktober 2023 und 2024) untergliedert ist“. (3) Das Instrumentum laboris „wurde auf der Grundlage des gesamten während der Anhörungsphase gesammelten Materials und insbesondere der Abschlussdokumente der Kontinentalversammlungen ausgearbeitet. […] Ihr Ziel soll es sein, den Prozess im Alltag der Kirche weiter mit Leben zu füllen und dabei jene Wege aufzuzeigen, zu denen der Geist uns einlädt, um noch entschlossener als ein Volk Gottes voranzuschreiten.“ (Ebd.)
Tatsächlich
hat sich die Zusammensetzung der Bischofssynode seit der vorausgegangenen
Jugendsynode des Jahres 2018 beinahe unter der Hand sehr verändert. Erstmals
werden 370 Teilnehmende einbezogen sein und neben den von den
Bischofskonferenzen entsendeten Bischöfen auch insgesamt 70 Lai:innen, von denen die Hälfte Frauen sein sollen. Tagungsort wird deshalb in den Plenarphasen –
wie ebenfalls heute in der Pressekonferenz bekannt wurde – nicht die in
gewisser Weise heimelige Synodenaula, sondern die weitläufige Audienzhalle Paul VI. sein.
In
der heutigen Pressekonferenz wurde in Anwesenheit des Generalrelators der Synode
Erzbischof Jean-Claude Hollerich und des Sekretärs der Bischofssynode Kardinal Mario Grech
erläutert, dass das Vorbereitungsdokument „auf den Erkenntnissen der ersten
Etappe und vor allem der Arbeit der Kontinentalversammlungen aufbaut und einige
der Prioritäten formuliert, die sich aus der Anhörung des Volkes Gottes ergeben
haben, dies jedoch nicht in Form von Behauptungen oder Standpunkten tut.
Stattdessen werden sie als Fragestellungen an die Synodalversammlung
formuliert“, eben weil es „nicht als ein erster Entwurf des Abschlussdokuments
der Synodalversammlung verstanden werden kann, der nur noch zu korrigieren oder
abzuändern wäre“. (10)
Abschnitt
A des Instrumentum laboris mit dem Titel „Für eine synodale Kirche“ versucht, die Erkenntnisse
aus der Auseinandersetzung mit dem bisher zurückgelegten Weg zusammenzutragen.“
(14) „Eine synodale Kirche ist gerufen, eine Kultur der Begegnung und des
Dialogs mit den Gläubigen anderer Religionen und den Kulturen und
Gesellschaften, in die sie eingebettet ist, zu pflegen und vor allem aber auch
inmitten der vielen Unterschiedlichkeiten, die die Kirche selbst erlebt. Diese
Kirche hat keine Angst vor der Vielfalt, die sie in sich birgt, sondern bringt
sie zur Geltung, ohne sie zur Gleichförmigkeit zu zwingen.“
In
Abschnitt B mit dem Titel „Gemeinschaft, Sendung und Teilhabe“ werden in Form
von drei Fragestellungen die Prioritäten formuliert, die sich auf den
Kontinenten am stärksten herauskristallisiert haben, und der Versammlung zur
Unterscheidung vorgelegt. Um die Dynamik der Synodalversammlung und
insbesondere die Gruppenarbeit (Circuli Minores) zu fördern, werden für jede
der drei Prioritäten fünf Arbeitsblätter vorgeschlagen, damit sie aus
unterschiedlichen Blickwinkeln bearbeitet werden können.“ (14) „Die drei
Prioritäten aus Abschnitt B, die mit Hilfe der entsprechenden Arbeitsblätter
ausgearbeitet wurden, betreffen umfangreiche, besonders relevante
Themengebiete“, die in den vorausgegangenen Kontinentalversammlungen benannt
wurden. (15)
Konzeptionell
überrascht das Instrumentum laboris in Teil B mit der Umstellung des
Untertitel-Ternars „Gemeinschaft – Sendung – Teilhabe“, die inhaltliche
Implikationen hat. In den Kontinentalversammlungen, aber auch schon bei
der vorausgegangenen XV. Bischofssynode zur Jugend sei die Erkenntnis gewachsen,
„dass die Ausrichtung auf die Sendung das einzige im Evangelium begründete
Kriterium für die interne Organisation der christlichen Gemeinschaft ist, für
die Verteilung der Funktionen und Aufgaben und die Verwaltung ihrer
Institutionen und Strukturen. In dem Verhältnis zu Gemeinschaft und Sendung
kann die Teilhabe verstanden werden, und deshalb kann sie erst nach den beiden
anderen behandelt werden.“ (44)
Gemeinschaft
B 1. Eine Gemeinschaft, die ausstrahlt: Wie können wir noch stärker zu einem Zeichen und Werkzeug der Vereinigung mit Gott und der Einheit der ganzen Menschheit werden?
Die
in fünf Arbeitsblättern ausgeführten Fragen - auch zur Integration von LGBTIQ-Menschen, wiederverheiratet Geschiedenen
und polygamen Lebensgemeinschaften – haben ihren Ursprung „im konkreten Alltagsleben der christlichen
Gemeinschaften, die in der ersten Phase angehört wurden. Sie betreffen nämlich
die Frage, ob unserer Bereitschaft, Menschen und Gruppen aufzunehmen, Grenzen
gesetzt sind, wie wir in einen Dialog mit Kulturen und Religionen treten
können, ohne unsere Identität zu gefährden, und die Entschlossenheit, die
Stimme derer zu sein, die am Rande stehen, und zu bekräftigen, dass niemand
zurückgelassen werden darf. Die fünf Arbeitsblätter für diese Prioritäten
versuchen, die genannten Fragen aus fünf sich ergänzenden Blickwinkeln zu
beleuchten.“ (50)
Sendung
B 2. Gemeinsame Verantwortung in der Sendung: Wie können wir Fähigkeiten und Aufgaben im Dienst des Evangeliums besser miteinander teilen?
„Die
Arbeitsblätter zu diesem Themenschwerpunkt versuchen, diese Grundfrage in Bezug
auf Themen wie die Anerkennung der Vielfalt der Berufungen, Charismen und
Ämter, die Förderung der Taufwürde von Frauen sowie die Rolle des Weiheamtes
und insbesondere das Bischofsamt innerhalb der missionarisch-synodalen Kirche
konkret greifbar zu machen.“ (55)
Teilhabe
B 3. Teilhabe, Leitungsaufgaben und Autorität: Welche Prozesse, Strukturen und Institutionen gibt es in einer missionarisch-synodalen Kirche?
„An
diese Frage knüpft sich eine zweite, die von dem Bemühen um Konkretheit und
zeitlicher Kontinuität getragen ist: Wie können wir unseren Strukturen und
Institutionen die Dynamik der missionarisch-synodalen Kirche einhauchen?“ (57)
Heiße Eisen-Themen
Die
„heiße Eisen-Themen“ werden gleichwohl bereits zu Beginn angepackt: zu LGBTIQ,
wiederverheiratet Geschiedenen und polygamen Beziehungen in B 1.2, zu
Möglichkeiten der Leitungsverantwortung von Frauen bis hin zum Weiheamt in B
2.3 und zu Fragen rund um das in den Ortskirchen in unterschiedlicher Weise drängende Thema der Ehelosigkeit von Priestern B 2.4.
Gleichwohl:
„Die erste Sitzung der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode
wird kaum zu einer abschließenden Formulierung von Leitlinien zu vielen dieser
Themen führen können: Deshalb hat der Heilige Vater beschlossen, die
Synodenversammlung in zwei Sitzungen abzuhalten. Das Ziel der ersten Sitzung
wird vor allem darin bestehen, die Wege für eine eingehende, im synodalen Stil
durchzuführende, Untersuchung zu skizzieren. Dabei werden die zu behandelnden
Themen und die sich daraus ergebenden Wege aufgezeigt, so dass die
Unterscheidung in der zweiten Sitzung im Oktober 2024 abgeschlossen werden
kann, indem konkrete Vorschläge für das Wachsen als synodale Kirche
ausgearbeitet und dem Heiligen Vater unterbreitet werden können.“ (IL, Arbeitsblätter für die Synodalversammlung. Einführung, S. 26)
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