Beginn
einer „Reformation im Geist der Synodalität“ – Aus Anlass der Ankündigung des Rücktritts von
Papst Benedikt XVI. am Rosenmontag vor 11 Jahren
Heute
am Rosenmontag vor elf Jahren machte der damalige Papst Benedikt XVI. zur Überraschung aller seinen
Rücktritt vom Papstamt bekannt. Und niemand hätte
erwartet, dass er mit der dadurch ermöglichten Wahl seines Nachfolgers Papst
Franziskus, die sich am 14. März dieses Jahres ebenfalls zum elften Mal
jährt, eine „Reformation im Geist der Synodalität“ einleiten würde.
Auch wenn
der Reformstau in der Katholischen Kirche insbesondere im Zuge der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals deutlich größer ist, als die mit der
Wahl von Franziskus synodal seit den beiden Familiensynoden der Jahre 2014/15
bereits in Angriff genommenen Reformvorhaben ausweisen, können sich die
Ergebnisse sehen lassen:
Schon zwei bzw. drei Jahre nach seiner Wahl und der besagten Doppelsynode konnte man von keinem Paar der Welt mehr sagen, dass es in einem Zustand der Todsünde lebe (wodurch die Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zu den Sakramenten möglich wurde). Und seit Ende des vergangenen Jahres kann hinzugefügt werden, dass entsprechend der Erklärung Fiducia supplicans alle Paare in vormals „sogenannten 'irregulären' Situationen“ (AL 297), ja ausdrücklich auch gleichgeschlechtliche Paare vom Segen der Kirche nicht mehr ausgeschlossen sind. Darüber hinaus sind zahlreiche andere „Heiße-Eisen-Themen“ ebenfalls angegangen worden: Ein Ausgleich hinsichtlich der noch bis vor einem Jahrzehnt die katholische Welt wie keine zweite beschäftigende Frage hinsichtlich der Fragen der Empfängnisregelung (AL 222), die Thematisierung der Fragen des Zugangs von viri probati (im Leben erfahrenen und verheirateten Männern) zum Priesteramt auf der Amazonassynode 2019, die nun auch im zweiten Teil der XVI. ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode dieses Jahres in der Beratung auf weltkirchlicher Ebene wiederaufgenommen werden. Sensationeller Weise könnte auch die Möglichkeit des Frauendiakonats auf der Tagesordnung stehen, die zuletzt vor einer Woche vom 5.–7. Februar auch den Kardinalsrat beschäftigte. Alle diese „Themen größter Relevanz“ wurden bereits am 11. Dezember 2023 von Seiten des Vatikans hervorgehoben. Sie sollen mit besonderer Vorbereitung des Synodalbüros, der Dikasterien und externer Expertinnen und Experten in die Beratungen des zweiten Teil der Weltsynode zur Synodalität im Oktober einfließen :
„Es handelt sich um Themen von großer Bedeutung, von denen einige auf der Ebene der Gesamtkirche und in Zusammenarbeit mit den Dikasterien der Römischen Kurie behandelt werden müssen, wie zum Beispiel die Vorstudie im Hinblick auf die Aktualisierung des CIC und des CCEO (Synthesebericht, Kap. 1 Buchst. r), der Ratio fundamentalis über die Ausbildung der geweihten Amtsträger (Kap. 11 Buchst. j), des Dokuments Mutuae relationes (Kap. 10 Buchst. g); oder die Vertiefung der theologischen und pastoralen Forschungen über den Diakonat und insbesondere über den Zugang der Frauen zum Diakonat (Kap. 9 Buchst. n), usw.“(Ebd.)
Nicht (mehr) zur Diskussion steht hingegen dasjenige Thema, das – zumindest in jeder Pressekonferenz des ersten Teils der Weltsynode (mehrheitlich von außen an die Synodenversammlung herangetragen) – immer wieder auch im Mittelpunkt stand: das Thema des Umgangs mit LGBTIQ-Personen und die oben schon angesprochene Frage der Möglichkeit eines Segens. Diese Fragestellungen hatte das Dikasterium für die Glaubenslehre bereits mit einem Handstreich mit der am 18. Dezember 2023 veröffentlichten Erklärung Fiducia supplicans weltkirchlich in gewisser Weise „abgeräumt“ – nicht ohne weltweit ein nicht breiter zu denkendes und auseinandergehendes Echo zu erzeugen.
Nach den teils auch strikt ablehnenden Äußerungen aus einigen Teilen der Weltkirche wie z.B. von Seiten des Verbands der afrikanischen Bischofskonferenzen (SECAM) nehmen sich die zu Beginn überschwänglich positiven Reaktionen deutscher Bischöfe vor dem Hintergrund einer intensiveren Lektüre der Erklärung und den am 4. Januar 2024 nachgeschobenen erläuternden Hinweisen derzeit deutlich zurückgenommener oder verhalten aus, wenn etwa darauf gehofft wird, dass „die nun erneuerte pastorale Praxis auch zu einer Weiterentwicklung der Lehre führt“ – waren doch die „Neubewertung der Homosexualität“ und die „Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt“ neben dem Segensthema Hauptanliegen des Synodalen Wegs in Deutschland in gleich drei Handlungstexten.
Eine weitere Thematisierung dieser Fragen steht nun im Herbst 2024 auf weltkirchlicher Ebene aller Voraussicht nach nicht mehr an. Dafür ist der Weg umso freier für einige weitere Themen, die nach dem im Dezember veröffentlichten Fahrplan im März diesen Jahres – einhergehend mit dem 11-jährigen Jubiläum des Pontifikats von Papst Franziskus – feststehen bzw. endgültig bestätigt werden. Alle diese Reformvorhaben 'im Geist der Synodalität' hätte Papst em. Benedikt XVI. mit der Ankündigung seines Rücktritts am Rosenmontag des Jahres 2013 sicher nicht absehen können. Ausgelöst hat sie der erst Ende des vorletzten Jahres verstorbene Papst em. Benedikt XVI. dadurch zweifellos dennoch – insbesondere durch den mit Papst Franziskus neu einziehenden schöpfungstheologischen Ansatz in Lehrverkündigung und -entwicklung, der bis in die jüngste Erklärung Fiducia supplicans als Wasserzeichen seines Pontifikats wahrzunehmen ist.
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