Mittwoch, 22. Mai 2024

Ohne die Begriffe „Segen“ oder „Synodaler Rat“ explizit zu verwenden, „wäre eine größere Entscheidungsbefugnis der jeweiligen Ortskirchen hilfreich. – Die Eingabe der Deutschen Bischofskonferenz zum 2. Teil der Weltsynode zur Synodalität im Oktober 2024

Screenshot Katholisch.de vom 22.5.2024
(Screenshot katholisch.de vom 22.5.24)
Unter Einbeziehung der Rückmeldungen aller 27 Diözesen Deutschlands, des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (allerdings ohne Zitat) und eines explizit zitierten Verbandes (der KDFB) wurde heute die bereits vor einer Woche an das Synodensekretariat zurückgesandte Eingabe der Deutschen Bischofskonferenz zum 2. Teil der Weltsynode zur Synodalität veröffentlicht. Sie konstatiert einerseits das – von der Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) dieses Jahr offen gelegte – erschreckende Resümee der geringen Glaubwürdigkeit der Katholischen Kirche wie der fortschreitenden Entkirchlichung der Gesellschaft in Deutschland und – am deutlichsten in dem Zitat aus der Rückmeldung der Diözese Mainz –, dass im Sinne der vielfach geteilten Reformanliegen Synodalität als „Entscheidungsbefugnis der jeweiligen Ortskirchen hilfreich“ wäre. Ohne den wohl von Seiten des Vatikans mit der Erklärung Fiducia supplicans aus der Diskussion der Weltsynode herausgezogenen Begriffs des „Segens“, aber auch ohne die auf dem Synodalen Weg gewählte Begrifflichkeit eines „Synodalen Ausschuss“ oder des „Synodalen Rates“ zu verwenden, wiederholt die Eingabe der DBK „die auf dem Synodalen Weg erarbeiteten Positionen“, die einen von der breiten Mehrheit der Katholikinnen und Katholiken geteilten Reformbedarf feststellen. Hierbei werden benannt:

- der verantwortungsvolle und synodal rückgebundene Umgang mit Leitungsvollmacht;

- die Stärkung des Aspekts der Gewaltenteilung in der Kirche; 

- die stärkere Implementierung von Rechenschaftspflichten der Amtsträger;

- die stärkere Beteiligung des Volkes Gottes an der Auswahl von Amtsträgern;

- die Zulassung von Laien zum Predigtdienst;

- die Überprüfung der Zölibatsverpflichtung von Priestern;

- der Zugang von Frauen zu Leitungspositionen;

- die bessere Einbindung von Frauen in der theologischen und pastoralen Ausbildung;

- die Öffnung des Diakonats für Frauen;

- die Diskussion über die Festlegungen im Lehrschreiben Ordinatio sacerdotalis;

- die Weiterentwicklung der kirchlichen Lehre zur Anthropologie;

- die Weiterentwicklung der kirchlichen Sexuallehre;

- die Integration von LGBTQ+ -Personen in die Kirche.

Die ebenfalls heute veröffentlichte Stellungnahme des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (erarbeitet vom Hauptausschuss des ZDKs) ist – wie gesagt – überraschender Weise nicht in der Eingabe der Deutschen Bischofskonferenz explizit zitiert. Und auch in dieser fehlen die Begriffe und Reformanliegen des „Segens“ oder der Praxis von „Segensfeiern“, die andererseits in einer von der Gemeinsamen Konferenz von DBK und ZDK bereits seit Monaten – wider Erwarten ohne  Rückbindung an den zwischenzeitlich ja bereits im November vergangenen Jahres eingerichteten Synodalen Ausschusseingesetzten Arbeitsgruppe beraten werden.

Es bleibt die Hoffnung, dass die Weltsynode im Sinne der Eingabe der DBK „eine größere Entscheidungsbefugnis der jeweiligen Ortskirchen“ im Sinne der Synodalität der Katholischen Kirche festschreiben möge und auf diesem Wege sowohl die Formen des Segens wie der konkreten synodalen Strukturen innerhalb der Bischofskonferenzen freigeben möge. Dass auch das heiße Eisen des Frauendiakonats dazugehören könnte, ist seit einem gestern veröffentlichten Interview von Papst Franziskus wohl ebenso unwahrscheinlich geworden, wie dies schon im Februar hinsichtlich der etwaigen Thematisierung des Segensthemas prognostiziert wurde.


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