"Synodal oder: Wie möglich wurde, was unmöglich erschien" –
Zum Wort der deutschen Bischöfe über den synodalen Weg der "Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia"
Zum Wort der deutschen Bischöfe über den synodalen Weg der "Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia"
(AL 100; Bildkarte 9/16 © www.amoris-laetitia.de) |
Über neun Monate nach Veröffentlichung des Papstschreibens Amoris laetitia am 8.4.2016 ist zum 1. Februar 2017 ein 'Wort der deutschen Bischöfe' der
Wertschätzung und des Dankes, ergänzt mit ersten Ausführungen zu „wichtigen Leitpunkten“ und „Konsequenzen“ für die Ehe- und
Familienseelsorge in Deutschland, vorgestellt worden. Es nimmt im
Titel dieselbe Formulierung auf, mit der auch das nachsynodale
Schreiben zu Beginn auf den ersten Satz der das II. Vatikanische Konzil kennzeichnenden Pastoralkonstitution Gaudium et spes (1) anspielt: ‘Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche‘. Das lang
erwartete deutsche Bischofswort würdigt, wie Papst Franziskus in
Amoris laetitia die
„Erträge des synodalen Weges zusammen[]fasst und weiter[]führt, den die Kirche in den Jahren 2014 und 2015 mit ihm beschreiten konnte. Gerade die alltagsnahe und lebensbejahende Sprache, in der Papst Franziskus von Ehe, Partnerschaft, Sexualität, Elternschaft, Familie und vor allem von Familien spricht, macht Amoris laetitia zu einer inspirierenden Quelle für das Leben von Ehe und Familie."
Im
Zuge der „Vorbereitung und Begleitung des synodalen Weges […], bei
den Befragungen im Vorfeld und in der fachlichen Aufbereitung“, in
denen der „synodale Weg ein Weg der ganzen Kirche war“, wurden
die vielfältigsten Lebenssituationen der Ehepaare und Familien von
heute deutlich. Vor dem Hintergrund dieses synodalen Prozesses
formulieren die Deutschen Bischöfe mit dem heutigen Tag „erste Schwerpunkte" für
die Kirche in Deutschland zu den Stichwörtern ‚Ehevorbereitung‘,
‚Ehebegleitung‘, ‚Stärkung der Familie als Lernort des
Glaubens‘, ‚Umgang mit Zerbrechlichkeit: begleiten - unterscheiden - eingliedern‘.
Die
ersten drei Leitpunkte unterstreichen die Bedeutung einer intensiven
Begleitung von Paaren auf dem Weg zur Eheschließung und ihrer
fortwährenden pastoralen Unterstützung. Wie Papst Franziskus vor
wenigen Tagen in seiner Ansprache vor dem Vatikangerichtshof, der Rota Romana, am 21.1.2017 ein „neues Katechumenat“ in der Ehevorbereitung ähnlich dem Taufkatechumenat anregte, fordern auch
die Deutschen Bischöfe „Anstrengungen zur Entwicklung eines
Ehekatechumenates“, das kirchenferne und glaubensentwöhnte Paare
ebenso erreicht, wie die kirchliche Ehe- und Beziehungspastoral und -beratung ebenso auch interkonfessionellen
Paaren sowie allen Paaren in schwierigen Situationen zu gelten habe.
Im selben Maße, wie den Deutschen Bischöfen „die Entfaltung einer
Ehe- und Familienspiritualität besonders am Herzen“ liegt,
plädieren sie in dem Abschnitt „Familie als Lernort des Glaubens"
für eine Erziehung der Kinder, die „von einem Weg der
Glaubensweitergabe geprägt sein“ muss. Dabei wissen
sie einzuschätzen, dass „die Gestaltung religiöser Elemente und Rituale
im Familienleben nicht das Außergewöhnliche braucht, sondern die
Nähe zum Alltag.“ Gegen Ende dieses dritten Leitpunktes betonen die Deutschen Bischöfe:
„Diese Prozesse wollen wir verstärkt seelsorglich begleiten.“
Bei
einem quantitativen Vergleich fällt auf, dass der vierte
Schwerpunkt des Bischofswortes ‚Umgang mit Zerbrechlichkeit: begleiten -
unterscheiden - eingliedern‘ mit knapp drei Textseiten in etwa
dem Umfang der drei vorausgegangenen entspricht. Die Deutschen
Bischöfe widmen sich an dieser Stelle allen Paaren in schwierigen
Situationen, Personen in zerbrechenden und getrennten Paarbeziehungen
wie insbesondere auch den Menschen, „die nach einer Scheidung
zivilrechtlich wieder geheiratet haben und sich nach dem Empfang des
Bußsakramentes und der Eucharistie sehnen.“ Geist und Inhalt des im
nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia festgestellten synodalen
Konsenses aufnehmend, unterstreichen die Deutschen Bischöfe zu dem letztgenannten Punkt „die drei Aspekte Begleiten, Unterscheiden und
Einbeziehen als zentrale Leitbegriffe“ und stellen – unbeschadet
der nachdrücklichen Empfehlung der Dienste der diözesanen Ehegerichte – die zuletzt in diesem
Blog am 8.1.2017 in Hinblick auf das Bistum Rom zitierte und ähnlich auch schon von den Bischöfen Argentiniens und Maltas formulierte Deutung fest :
„Amoris laetitia bietet in dieser Frage keine allgemeine Regelung und kennt keinen Automatismus in Richtung einer generellen Zulassung aller zivilrechtlich wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten. […]
Amoris laetitia bleibt aber dennoch nicht beim kategorischen und irreversiblen Ausschluss von den Sakramenten stehen. […]
Amoris laetitia geht von einem Prozess der Entscheidungsfindung aus, der von einem Seelsorger begleitet wird. Unter der Voraussetzung dieses Entscheidungsprozesse, in dem das Gewissen aller Beteiligten in höchstem Maße gefordert wird, eröffnet Amoris laetitia die Möglichkeit, die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu empfangen."